Kontakt zur Pressestelle des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen e.V.: Gundula Zeitz, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 0171-8132671
Aus „Der Hausarzt“ wird „Hausärztliche Praxis“
11. Dezember 2024
Bewährte Qualität, erweiterte Inhalte: Zu Beginn des neuen Jahres wird Der Hausarzt in Hausärztliche Praxis umbenannt. Auch die Magazinwebseite hausarzt.digital ändert sich und heißt dann hausaerztlichepraxis.digital.
Ein Teil der bisher kassenüblichen und verordnungsfähigen Verbandsmittel darf nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden. „Dies betrifft nur einen kleinen Teil unserer Verbandsmittelverordnungen, jedoch ist ab sofort besondere Aufmerksamkeit nötig um Regresse zu vermeiden“, sagt Christian Sommerbrodt, erster Vorsitzender des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen. So sind zum Beispiel Wundgele und Wundauflagen mit Wirkstoffen (Silber, Ibuprofen, etc.) ab sofort von der Vorordnungsfähigkeit ausgeschlossen.
Ein erfolgreiches Jahr in der Hausarztzentrierten Versorgung neigt sich dem Ende zu. Die Weiterentwicklung der TK- und IKK classic-HZV-Verträge ermöglichen einen erfreulichen Honorarzuwachs. Zudem gibt es zum 1. Januar 2025 Honoraranpassung im spectrumK HZV-Vertrag.
Pflicht zur eRechnung – was bedeutet das für Ärztinnen und Ärzte?
07. Dezember 2024
Ärztinnen und Ärzte müssen in der Regel ab 1. Januar 2025 keine eRechnungen ausstellen. Sie müssen in ihren Praxen aber ab dem kommenden Jahr in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und digital zu verarbeiten. Darauf hat die AG Digitales im Hausärztinnen- und Hausärzteverband Hessen hingewiesen.
„Politisches Update": Bundesverband gibt neuen Newsletter heraus
04. Dezember 2024
Zum Ende dieses Jahres stellt der Bundesverband den Versand des Rundbriefs der Bundesvorsitzenden per Fax endgültig ein. Stattdessen erhalten Sie in Zukunft alle relevanten Informationen des Bundesverbandes kompakt und aktuell im „Politischen Update“, per Mail.