Wenn Sie andere Ärzte weiterbilden möchten, ist eine sogenannte Weiterbildungsbefugnis zwingend erforderlich. Diese ist immer personen- und ortsgebunden. Das bedeutet, dass im Falle eines Umzugs in eine andere Region, die bisherige Befugnis ihre Gültigkeit verliert. Eine Weiterbildungsbefugnis kann nur für eine Qualifikation und ein Fachgebiet vorliegen.
Der Behandlungsschwerpunkt ist an den Ort gebunden, an dem Sie andere weiterbilden möchten. Wenn Sie also beispielsweise in Allgemeinmedizin ausbilden möchten, käme das vor allem im Rahmen einer Hausarztpraxis oder eines MVZs in Frage.
Zum Erhalt der Weiterbildungsbefugnis müssen Sie einen entsprechenden Antrag für den ambulanten oder den stationären Bereich stellen.
Im Anschluss bearbeitet und prüft die Verwaltung der Landesärztekammer Hessen Ihren Antrag, das Präsidium entscheidet über den Fall und Sie erhalten einen Bescheid mit dem individuell genehmigten Weiterbildungsumfang.
Wenn Sie junge Ärzte im Bereich Allgemeinmedizin weiterbilden möchten, empfehlen wir die ausdrückliche Beantragung einer maximalen Weiterbildungsbefugnis von 42 Monaten. Das liegt darin begründet, dass die Landesärztekammer Hessen keine längere Dauer genehmigen darf, als eigentlich beantragt wurde.
Wie sich die Weiterbildung gestaltet, ist umfassend in der hessischen Weiterbildungsordnung (WBO) festgelegt. Hier sind beispielsweise die Kompetenzen aufgeführt, die Ärzte in Weiterbildung zur Facharztprüfung erwerben müssen. Auch ist vorgesehen, dass Ihr Weiterbildungsangebot ganztägig (40 Std./Woche) sein muss, selbst wenn der Arzt seine Weiterbildung in Teilzeit absolvieren möchte. Folglich könnten beispielsweise zwei Ärzte ausgebildet werden, die beide ergänzend vor Ort sind.