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  • Informationen für Weiterbilder

Weiterführende Hilfestellung

Wenn Sie Interesse haben, selbst andere Kolleginnen und Kollegen zum Facharzt für Allgemeinmedizin auszubilden, bieten wir Ihnen auf dieser Seite weiterführende Hilfestellungen.

Hier finden Sie Informationen zum Erlangen der entsprechenden Weiterbildungsbefugnis, zu potenziellen Fördermöglichkeiten, zu rechtlichen Rahmenbedingungen und zu Ansprechpartnern für die Begleitung Ihrer Rolle als Weiterbilder für Ärzte.  

Bei Rückfragen oder Unklarheiten, unterstützen wir Sie natürlich gerne. Kontaktieren Sie uns! 

So erhalten Sie eine Weiterbildungs­befugnis

Wenn Sie andere Ärzte weiterbilden möchten, ist eine sogenannte Weiterbildungsbefugnis zwingend erforderlich. Diese ist immer personen- und ortsgebunden. Das bedeutet, dass im Falle eines Umzugs in eine andere Region, die bisherige Befugnis ihre Gültigkeit verliert. Eine Weiterbildungsbefugnis kann nur für eine Qualifikation und ein Fachgebiet vorliegen.

Der Behandlungsschwerpunkt ist an den Ort gebunden, an dem Sie andere weiterbilden möchten. Wenn Sie also beispielsweise in Allgemeinmedizin ausbilden möchten, käme das vor allem im Rahmen einer Hausarztpraxis oder eines MVZs in Frage. 

Zum Erhalt der Weiterbildungsbefugnis müssen Sie einen entsprechenden Antrag für den ambulanten oder den stationären Bereich stellen.
Im Anschluss bearbeitet und prüft die Verwaltung der Landesärztekammer Hessen Ihren Antrag, das Präsidium entscheidet über den Fall und Sie erhalten einen Bescheid mit dem individuell genehmigten Weiterbildungsumfang.

Wenn Sie junge Ärzte im Bereich Allgemeinmedizin weiterbilden möchten, empfehlen wir die ausdrückliche Beantragung einer maximalen Weiterbildungsbefugnis von 42 Monaten. Das liegt darin begründet, dass die Landesärztekammer Hessen keine längere Dauer genehmigen darf, als eigentlich beantragt wurde.

Wie sich die Weiterbildung gestaltet, ist umfassend in der hessischen Weiterbildungsordnung (WBO) festgelegt. Hier sind beispielsweise die Kompetenzen aufgeführt, die Ärzte in Weiterbildung zur Facharztprüfung erwerben müssen. Auch ist vorgesehen, dass Ihr Weiterbildungsangebot ganztägig (40 Std./Woche) sein muss, selbst wenn der Arzt seine Weiterbildung in Teilzeit absolvieren möchte. Folglich könnten beispielsweise zwei Ärzte ausgebildet werden, die beide ergänzend vor Ort sind.

Möglichkeiten der Bezuschussung

Beim Förderprogramm für die Weiterbildung zum Facharzt bestehen durch die KBV, den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer festgelegte Standards.

An den Praxisinhaber der die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigt, werden im vertragsärztlichen Bereich je Vollzeitstelle 5.000 Euro, sowie gegebenenfalls Zuschüsse von 500 Euro in einem unterversorgten Gebiet oder 250 Euro in einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet gezahlt. Die Auszahlung erfolgt als Zuschuss zum Bruttogehalt des Weiterzubildenden. Die Fachgruppe der Allgemeinmedizin wird dabei mit 7.500 Stellen am stärksten gefördert.

Die Förderung der Weiterbildung in Allgemeinmedizin ist eine Antwort auf die Herausforderung flächendeckender allgemeinmedizinischer Versorgung im ganzen Bundesgebiet.

Um als Praxisinhaber in der Rolle des Weiterbilders eine Förderung zu erhalten, stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH).

Antrag "Förderung Allgemeinmedizin"

Weiterführende Informationen  rund um die Förderung zur Weiterbildung für Fachärzte in Allgemeinmedizin finden Sie auch auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.

Kassenärztlichen Vereinigung Hessen

Ansprechpartner für Sie als Weiterbilder

Kompetenz­zentren Weiter­bildung Allgemein­medizin der Universitäten Frankfurt am Main und Marburg

Im gesamten Bundesgebiet existieren Koordinierungs­stellen, die innerhalb der jeweiligen Regionen bei der Organisation der Facharztweiterbildung unterstützen. Dazu zählt neben der Rotation durch die verschiedenen Fachgebiete und Arbeitsstätten auch die regionale Stellensuche und die Vermittlung in sogenannte Weiterbildungsverbünde.

Kompetenzzentrum Marburg

Kompetenzzentrum Frankfurt am Main

Weiterbildungsverbünde

Regionale Weiterbildungs­verbünde bestehen aus Kliniken und niedergelassenen Fachärzten, um die Organisation für Ärzte in Weiterbildung zu erleichtern und somit die Facharztausbildung insgesamt attraktiver zu gestalten.

Durch die dadurch entstehende enge Kooperation wird es für die Ärzte in Weiterbildung möglich, eine strukturierte Ausbildung aus einer Hand wahrzunehmen: So können beispielsweise durch das Rotatinsprinzip alle Abschnitte der Weiterbildung in einer Region abgeleistet werden und der Arzt in Weiterbildung muss sich nicht für jeden Abschnitt neu bewerben.

Informationen zur Gründung eines Weiterbildungsverbundes, sowie eine Übersicht aller Weiterbildungsverbünde finden Sie bei der Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin.

Koordinierungsstelle Weiterbildung Allgemeinmedizin.