Sie nehmen an den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) teil und planen Ihre Praxis an eine Praxisnachfolgerin oder einen Praxisnachfolger abzugeben?
Unter Umständen tragen Sie sich mit dem Gedanken noch für einige Quartale im Angestelltenverhältnis tätig zu bleiben, bevor Sie sich in den Ruhestand verabschieden? Oder aber Ihre Nachfolgerin oder Ihr Nachfolger ist bereits heute schon in Ihrer Praxis tätig?
Vielleicht möchten Sie auch eine HZV-Praxis übernehmen, setzen die HZV-Verträge selbst aber noch nicht um und fragen sich, wie Sie nun weiter vorgehen sollen.