Kernelement vieler HZV-Verträge ist die Pauschale 1, oder auch kurz P1 genannt, die als sogenannte Strukturpauschale in vielen Hausarztverträgen verankert ist. Sie honoriert die teilnehmenden Hausärzte für das Vorhalten der Praxen und deren Strukturqualität, wie beispielsweise das Vorhandensein einer apparativen Mindestausstattung, die Erfüllung der Qualitäts- und Qualifikationsanforderungen oder das Sprechstundenangebot. Für die P1 muss der teilnehmende Hausarzt keine Leistungsziffer dokumentieren, da die Vergütung „automatisch“ erfolgt. Die P1 wird grundsätzlich in Bezug auf ein Versichertenteilnahmejahr vergütet, in vielen Verträgen erfolgt die Auszahlung jedoch quartalsweise, sodass jedes Quartal einTeilbetrag der Jahrespauschale ausgezahlt wird.