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PEI und DEGAM warnen vor gefälschtem Rote-Hand-Brief zu COVID-19-Impfstoffen

Ein Schreiben von mRNA-Impfskeptikern sorgt seit einigen Tagen bundesweit für Verunsicherung in Arztpraxen und Apotheken. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) warnt: "Das Schreiben ebenso wie die dort abgeleiteten Schlussfolgerungen sind falsch." Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) sieht in dem Fax, das die Medizinischer Behandlungsverbund (MBV) GmbH deutschlandweit an Hausarztpraxen faxt, "eine bewusste Irreführung".

Derzeit verschickt die private GmbH „Medizinischer Behandlungsverbund“ (MBV) deutschlandweit an Hausarztpraxen einen Aufruf mit dem Titel „Haftungsrisiko für Ärzte wegen DNA-Verunreinigungen in mRNA-basierten COVID-19-Impfstoffen“. In dem Fax bedient sich der MBV, der die Website „Corona Impfschaden Hilfe“ betreibt, des Logos der Rote-Hand-Briefe. Das Schreiben wurde unterzeichnet von Dr. Andreas Sönnichsen als Leiter und Markus Bönig als Geschäftsführer der MBV.

 

PEI: „Keine behördlich geprüfte Information“

Üblicherweise werden Rote-Hand-Briefe als Warnhinweise zu möglichen Fehlern oder Nebenwirkungen bei Arzneimitteln verschickt und vorab mit den Behörden abgestimmt. Davon könne in diesem Fall keine Rede sein, warnen PEI und DEGAM: „Das Rote-Hand-Brief-Symbol wurde ohne Autorisierung des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) verwendet. Das Symbol ist eine eingetragene Bildmarke, die auf eine Initiative des BPI zurückgeht. Die Verwendung erfolgte auch nicht in Absprache mit dem Paul-Ehrlich-Institut“, gibt etwa das PEI in einer Information für Ärzte und Apotheker bekannt. Das Schreiben „ebenso wie die dort abgeleiteten Schlussfolgerungen sind falsch“, stellt das PEI klar. „Der Aufruf stellt keine behördlich geprüfte und autorisierte Information dar, sondern dient der Verunsicherung durch gezielte Desinformation“, so das Institut.

 

DEGAM: „Bewusste Irreführung“

Die DEGAM sieht in der Verwendung des Logos „eine bewusste Irreführung“, da es sich um ein Schreiben der privaten MBV GmbH und nicht um eine offizielle Mitteilung einer Medizin-Behörde, wie zum Beispiel das BfArM, handele. „Die DEGAM kritisiert diese Irreführung scharf und lehnt den Versuch als unverantwortlich ab, die von Patientinnen und Patienten gewünschten Corona-Auffrischungs-Impfungen pauschal zu verunglimpfen“, heißt es in einer Mitteilung. „Unabhängig davon begrüßt die DEGAM jede offizielle Prüfung durch die Zulassungsbehörden zu etwaigen Verunreinigungen einzelner Chargen. Dadurch werden sowohl das Vertrauen der impfenden Ärzteschaft als auch der Patientinnen und Patienten in die Impfstoffe gestärkt.“

Verletzung der Aufklärungspflicht?

Mehrere KVen und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker widersprechen einem angeblichen Haftungsrisiko der Ärzte, von dem in dem Rundbrief die Rede ist. Darin heißt es, bei den COVID-19-mRNA-Impstoffen seien in mehreren Untersuchungen Werte von DNA-Kontaminationen festgestellt worden, die 18- bis 70-fach über den erlaubten Grenzwerten lägen. Angesichts der Nanolipid-Verpackung bestehe die konkrete Gefahr, dass durch Transgene das menschliche Genom dauerhaft verändert werden könnte. Deshalb drohe Ärzten bei weiterer Verwendung der mRNA-Impfstoffe eine „persönliche Haftung“ wegen Aufklärungspflichtverletzung. Zusätzlich werden die Praxen gebeten, nach Rücksprache Proben jeder Charge gekühlt an den MBV zu senden. Diese würden dann in Laboren überprüft.

Alle Chargen von Impfstoffen werden überprüft

Alle Chargen von Impfstoffen würden über das amtliche Arzneimittelkontrolllabor im europäischen OMCL-Netzwerk (Official Medicines Control Laboratory, OMCL) geprüft und freigegeben, betont das PEI. Dabei werde auch in einer Dokumentenprüfung festgestellt, ob die festgelegten DNA-Grenzwerte pro Dosis eingehalten werden. Der Rest-DNA-Gehalt im Impfstoff werde vom Hersteller experimentell geprüft, so wie das in den Leitfäden des Europäischen Direktorats für die Qualität von Arzneimittel festgelegt sei.