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Hattersheim/Bad Soden-Salmünster, 18.11.2023

Hausärzteverband Hessen fordert: „Telefon-AU sofort wieder einführen“

Corona, Grippe und Erkältungen: Die Hausarztpraxen arbeiten in der aktuellen Infektwelle an ihren Kapazitätsgrenzen. Der Hausärzteverband Hessen (HÄVH) fordert von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die telefonische Krankschreibung für in den Praxen bekannte Patientinnen und Patienten kurzfristig wieder einzuführen.

Es sei nicht sinnvoll, damit zu warten, bis der Gemeinsame Bundesausschuss Ende Januar eine dauerhafte Lösung verabschiedet habe, die dann erst ab März 2024 gelte, heißt es in einer Resolution der Delegiertenversammlung des HÄVH, die am Wochenende in Bad Soden-Salmünster tagte. „Die Möglichkeit, sich per Telefon krankschreiben zu lassen, entlastet Arztpraxen und reduziert Infektionsgefahren – und die Infektwelle ist noch nicht auf dem Höhepunkt“, so die Delegierten.

Telefonische Krankschreibung hat sich bewährt

„Die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sich bei bereits in der Praxis bekannten Patientinnen und Patienten gut bewährt, vor allem bei Infekten und leichten Erkrankungen“, sagt Christian Sommerbrodt, der erste Vorsitzende des HÄVH. „Sie trägt dazu bei, Ansteckungen in vollen Wartezimmern zu senken. Und die Patientinnen und Patienten müssen keine Auto- oder Busfahrt auf sich nehmen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten“, so der Hausarzt aus Wiesbaden. „Nicht zuletzt haben die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen, die ohnehin schon mit Bürokratie überlastet sind, mehr Zeit für andere Patientinnen und Patienten“.

Die Möglichkeit, sich telefonisch krankschreiben zu lassen, war während der Corona-Krise eingeführt worden. Die Regelung war nach mehrmaliger Verlängerung am 1. April 2023 ausgelaufen. Im Juni dieses Jahres hatte die Ampel-Koalition beschlossen, die Telefon-AU ab März 2024 in die Regelversorgung aufzunehmen. Sie hatte den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragt, eine dauerhafte Lösung zu verabschieden. Die Vorgabe: Eine telefonische Krankschreibung soll erlaubt sein, wenn der Versicherte dem Arzt bekannt ist und es sich nicht um eine „schwere Symptomatik“ handelt. Der Bundesrat billigte diese Regelung am 7. Juli 2023. Bereits jetzt sind Krankschreibungen in bestimmten Fällen per Videosprechstunde möglich.

Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss(G-BA) ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der Solidargemeinschaft von etwas über 74 Millionen in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden.  

Pressekontakt:
Gundula Zeitz, Pressereferentin HÄVH. Tel.: 0171 8132671, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.