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  • Presse

„Impfen ist Aufgabe der Humanmedizin“

Hausärzteverband Hessen kritisiert Impfstart in Apotheken


Hattersheim, 7. Februar 2022. Im Sinne der Behandlungsqualität und Patientensicherheit muss die Trennung zwischen Leistungen der Apotheken einerseits und der Ärzteschaft andererseits aufrecht erhalten bleiben. Dies hat der Vorstand des Hessischen Hausärzteverbands (HÄVH) auf seiner Delegiertenversammlung am Wochenende in Bad Soden-Salmünster gefordert. Der HÄVH reagiert damit auf die Ankündigung der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA), dass die ersten Apotheken bereits am kommenden Dienstag COVID-19-Schutzimpfungen anbieten wollen.

Vorstoß der Apotheken gefährdet Patientensicherheit

„Damit dringen die Apothekerinnen und Apotheker massiv in den hausärztlichen Leistungskatalog ein“, kritisierte Beck. „Wer sich in Apotheken impfen lässt, begibt sich bei akuten Impfnebenwirkungen im schlimmsten Fall in eine lebensbedrohliche Situation, die Apothekerinnen und Apotheker mangels Fachwissens und aufgrund des Behandlungsverbots nicht beherrschen können“, warnte der Vorsitzende des Hessischen Hausärzteverbands, Armin Beck.

Verkauf und Vergabe von Arzneimitteln bedeutet Interessenkonflikt

„Das Impfen muss eine Aufgabe der Humanmedizin bleiben“, sagte Beck. „Der Vorstoß der Apotheken dient nur dazu, Geschäftsmodelle auszuweiten und wird langfristig die Versorgungsqualität und Patientensicherheit gefährden“, so der HÄVH-Vorsitzende. „Wenn Apotheken impfen und damit zusätzlich zum Verkauf auch das Verabreichen von Arzneimitteln übernehmen, wird ein Interessenkonflikt deutlich, der schon vor 800 Jahren erkannt und seit Friedrich II. mit einer scharfen Trennung der Leistungen von Ärzten und Apothekern geregelt wurde“, erklärte Beck.

„Es hat nie einen Mangel an Impfangeboten gegeben“

Das Argument, ein Impfangebot in Apotheken sei nötig, um die Impfkampagne in Deutschland zu beschleunigen, sei haltlos, die Politik lenke damit lediglich von ihrem eigenen Versagen rund um die Impfstofflieferungen ab: „Es hat nie einen Mangel an Impfangeboten gegeben, der eine Ausweitung auf Apotheken notwendig macht“, sagte Beck.

Hintergrund: Mit Inkrafttreten des Impfpräventionsstärkungsgesetzes Mitte Dezember und der neuen Impfverordnung zu COVID 19 können auch Apothekerinnen und Apotheker SARS-CoV-2-Schutzimpfungen durchführen – sofern sie entsprechende Schulungen absolviert haben.

 

 Hausärzteverband Hessen e.V.
1. Vorsitzender Armin Beck (v. i. S. d. P.)
Hofheimer Str. 16a, 65795 Hattersheim
Tel: 06190/9743470 / Fax: 06190/9743479
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