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  • Presse

„Behandlungsqualität ist gefährdet“


Hausärzteverband Hessen kritisiert zusätzliche Angebote in Apotheken Hattersheim, 14. Juni.

Im Sinne der Behandlungsqualität und Patientensicherheit muss die Trennung zwischen Leistungen der Apotheken einerseits und der Ärzteschaft andererseits aufrecht erhalten bleiben. Dies hat der Vorstand des Hessischen Hausärzteverbands (HÄVH)
gefordert. Der HÄVH reagiert damit auf einen Schiedsspruch zu den so genannten pharmazeutischen Dienstleistungen. Danach dürfen die Apotheken ab sofort auch Angebote machen, die von den Krankenkassen bezahlt werden.

„Apotheken sind massiv in den hausärztlichen Leistungskatalog eingedrungen“


„Damit sind die Apotheken massiv in den hausärztlichen Leistungskatalog eingedrungen“,
kritisierte der erste Vorsitzende des Hessischen Hausärzteverbands, Armin Beck. „Wenn jetzt Apotheken nicht nur gegen Corona und Grippe impfen, sondern auch anspruchsvolle Beratungen zur Arzneimittelsicherheit, Blutdruckkontrollen oder Asthmatiker-Schulungen anbieten dürfen, macht dies die Versorgung der Patienten noch unübersichtlicher und gefährdet die Behandlungsqualität“, warnte Beck.


„Patientensicherheit steht auf dem Spiel“


Schlimmstenfalls stehe auch die Patientensicherheit auf dem Spiel: „Gerade bei Patienten, die viele Medikamente parallel einnehmen, bedarf es einer bedachten Steuerung der Medikamente“, erklärte Beck. „Apotheker können die Indikation und Kontraindikation im speziellen Fall gar nicht berücksichtigen, da ihnen viele Informationen zu Vorerkrankungen und
Laborwerten fehlen“, so der HÄVH-Chef. Patienten könnten hier verunsichert werden. Dadurch sinke die Einnahmebereitschaft und es könnten gefährliche Einnahmepausen entstehen. „Letztlich berät der Apotheker, jedoch die Auswahl und Verordnung der Medikamente bleibt den Hausärzten vorbehalten. Hier werden unnötige Beratungsanlässe und Verunsicherung
geschaffen“, sagte Beck.

Der Hintergrund: Apotheken dürfen seit kurzem zusätzliche Dienstleistungen anbieten. So dürfen sie unter anderem Patientinnen und Patienten beraten, die fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen, gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie), nach einer Organtransplantation neue Medikamente verordnet bekommen, um die körpereigene Abstoßungsreaktion zu hemmen (Immunsuppressiva), einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen oder gegen eine Atemwegserkrankung Medikamente zum Inhalieren erhalten. Rechtliche Grundlage ist das bereits 2020 in Kraft getretene Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG). Da sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband zunächst nicht einigen konnten, war ein Schiedsspruch erforderlich, der in der vergangenen Woche erging.