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Pressemitteilung

Neue Corona-Regeln „ein Schlag ins Gesicht der Hausärzte“

Mit Empörung hat der Vorstand des Hausärzteverbands Hessen (HÄVH) die
zum 1. April eingeführten neuen Corona-Regeln zur Kenntnis genommen. Die coronaspezifischen Leistungen der niedergelassenen Ärzte wurden zwar verlängert, die entsprechenden Abrechnungsziffern jedoch ersatzlos gestrichen.

Hattersheim, 4. April 2022. Auch wenn die Pandemie noch längst nicht vorbei ist und die Praxen weiterhin wegen Corona einen höheren Hygieneaufwand haben: Zum 31. März endete die Möglichkeit, die Mehrkosten dafür zumindest teilweise über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen.

Zudem wird die telefonische Beratung bei Infekten (GOP 01434) nicht mehr vergütet. Gestrichen wurde auch das Honorar für die Rachenabstriche zum Nachweis von SARS-CoV-2 bei Patienten mit Symptomen.

Der HÄVH fordert die sofortige Wiedereinführung der entsprechenden Gebührenordnungspositionen. „Die Streichungen stellen einen Schlag ins Gesicht der Hausärzte dar“, kritisiert der Vorsitzende des HÄVH, Armin Beck. „Hier wird einem Berufsstand, der sich im Kampf gegen die Pandemie seit zwei Jahren bis an die Grenzen des Möglichen engagiert, und der alleine den größten Teil aller Covid-Patienten behandelt, seitens der Politik und der Krankenkassen erneut die schon traditionelle Missachtung zum Ausdruck gebracht“, so Beck. „In dieses Bild passt auch die aktuelle Entscheidung, den medizinischen Fachangestellten in Arztpraxen im Gegensatz zu Beamten und Krankenpflegern keinen Corona-Bonus zu gewähren“, sagte der HÄVH-Vorsitzende.

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