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  • Presse

eAU und eRezept:
Hessischer Hausärzteverband begrüßt vorläufigen Stopp


Der Hessische Hausärzteverband (HÄVH) begrüßt, dass die Einführung der elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und des elektronischen Rezepts (eRezept) bis auf
Weiteres verschoben werden soll.


Hattersheim, 10. März 2022. „Wir freuen uns, dass Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
die Digitalisierung offenbar nicht über die Köpfe der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte
vorantreiben will“, sagt der Vorsitzende des HÄVH, Armin Beck. „Weder die eAU noch das eRezept
sind ausgereift, sondern im Gegenteil: höchst fehleranfällig. Und solange die Ausstellung eines eRezepts in den Ausdruck eines QR-Codes auf Papier mündet, dient dies der Digitalisierung nur mäßig.
Mit Blick darauf halten wir es für sehr sinnvoll, dass der Bundesgesundheitsminister beide Vorhaben
vorerst gestoppt hat“, so Beck.
Lauterbach hatte im „PraxisCheck" der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in der
vergangenen Woche angekündigt, nach der Verschiebung des eRezepts nun auch die Testphase der
eAU zu verlängern: Die Erprobung des Abrufs der eAU durch Arbeitgeber soll bis 31. Dezember 2022
weiterlaufen. Für die Bereitstellung der eAU in den „maßgeblichen Einrichtungen” – etwa Arztpraxen
soll aber zunächst der 30. Juni 2022 als Stichtag bestehen bleiben.
Nachbesserungsbedarf bei der elektronischen Patientenakte

„Fest steht: Wir wollen die Digitalisierung nicht bremsen, wir sind keineswegs gegen e-Lösungen und
wir begrüßen, dass Prof. Lauterbach dies erkannt hat“, so Beck. „Allerdings teilen wir die
Begeisterung des Bundesgesundheitsministers für die elektronische Patientenakte derzeit nicht,
denn noch entspricht deren Systematik einer Lose-Blatt-Sammlung im Schuhkarton“, kritisiert der
Vorsitzende des HÄVH. Solange nicht per optical character recognition (OCR) eine Texterkennung
und eine automatische Katalogisierung zumindest nach Datum und Fachgebiet des Absenders
erfolge, seien Altbefunde nicht verwertbar, stellt der HÄVH-Vorsitzende klar. Nicht zuletzt seien
wichtige Datenschutz- und Haftungsfragen etwa beim Thema Zugriffsmöglichkeiten, die durch die
Patientinnen und Patienten festzulegen seien, nicht geklärt, so Beck weiter.
Generell erwartet der Hausärzteverband, dass neue TI-Anwendungen erst nach gründlicher Prüfung
auf Nutzen und Fehleranfälligkeit in alle Praxen ausgerollt werden. „Die Hausarztpraxen sind durch
ihre normale Tätigkeit so stark belastet, dass sie nicht noch als Beta-Tester für unausgegorene TILösungen fungieren können“, betont Beck.

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