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APEXXNAR - Neuer Standard in der Impfung gegen Pneumokokken

31.1.2024 - Der neue PCV20 Pneumokokken-Konjugatimpfstoff (Apexxnar®), der 20 Serotypen abdeckt, kann jetzt über Sprechstundenbedarf bestellt werden. Dies ist die Konsequenz eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom November vergangenen Jahres, mit dem die Empfehlungen der STIKO zur Impfung gegen Pneumokokken übernommen wurden. Die entsprechende Schutzimpfungs-Richtlinie ist zum 13. Januar in Kraft getreten.

Quelle: https://www.g-ba.de/beschluesse/6289/

Die Schutzimpfungsrichtlinie ist ausschließlich formuliert. Das bedeutet:  Die bisher verwendeten Impfstoffe PPS23 (Pneumovax® ab dem zweiten Lebensjahr) und PCV13 (Prevenar® ab der sechsten Lebenswoche, Kinder, Jugendliche und Erwachsene) oder PCV15 (Vaxneuvance®, ab der 6. Lebenswoche, Impfstoff nur für Kinder und Jugendliche, keine Zulassung ab 18 Jahren) sollen ab einem Alter von 18 Jahren nicht mehr eingesetzt werden und können auch nicht mehr auf Sprechstundenbedarf bezogen werden.

Pneumovax® darf (inkl. der Bestände) auch nur in ganz seltenen Fällen verimpft werden, siehe die Schutzimpfungs-Richtlinie, S. 27-30: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3326/SI-RL_2023-11-16_iK-2024-01-13.pdf

Die STIKO empfiehlt die Impfung mit dem neuen Impfstoff PCV20 für folgende Personengruppen:

  • alle Personen ab 60 Jahre
  • Personen ab 18 Jahre mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen
  • Personen ab 18 Jahre mit beruflicher Indikation; diese umfasst Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauch, einschließlich metalloxidischem Schweißrauch, führen.

Erwachsene Personen der genannten Indikationsgruppen, die bereits mit PPSV23 oder sequenziell (PCV13 oder PCV15 + PPSV23) geimpft wurden, sollen eine Impfung mit PCV20 (=Apexxnar®) im Mindestabstand von sechs Jahren erhalten. Personen ab 18 Jahre mit Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen, deren sequentielle Impfung bereits mit PCV13 begonnen, bisher jedoch nicht mit PPSV23 abgeschlossen wurde, wird eine Impfung mit PCV20 im Mindestabstand von einem Jahr empfohlen.

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gelten weiterhin die bisherigen Empfehlungen zur Pneumokokken-Standardimpfung bzw. -Indikationsimpfung (zuletzt aktualisiert am 17. Mai 2023, Epid Bull 20/2023: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/Ausgaben/20_23.html) .

  • „Indikationsimpfung für Kinder, Jugendliche […] mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grundkrankheit: Kinder ab dem Alter von zwei Jahren, Jugendliche: Sequenzielle Impfung mit PCV13 oder PCV15, gefolgt von PPSV23 nach sechs bis zwölf Monaten.“

Was tun bei Lieferengpässen (so wie derzeit):

  • Ausnahmsweise und nur bei dringlicher Indikation Impfung mit PCV-15 (Vaxneuvance® unter 18 Jahren) oder PPSV23 (Pneumovax® ab 18 Jahren), dann aber als Patienten-bezogene Einzelverordnung auf Privat-Rezept! Also nicht mit den SSB-Restbeständen.

Kleiner Trost für Hessen: Die Hessenziffern, also unsere regionale Impfvereinbarung! Ich habe bei den für uns Hausärzte wesentlichen Abrechnungsziffern 89119 und 89120 (keine Differenzierung zwischen den verschiedenen Impfstofftypen gefunden. https://www.kvhessen.de/fileadmin/user_upload/kvhessen/Mitglieder/Abrechnung_Honorar/Hessen-GOP_2024-Q1.pdf

Dr. Christoph Claus und Christian Sommerbrodt, 31.1.2024