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Ergebnisse des Krisengipfels: "Guter Start in überfällige Reformen"

Als „guten Start in überfällige Reformen“ wertet der Hausärzteverband Hessen (HÄVH) die Ergebnisse des Krisengipfels zur ambulanten medizinischen Versorgung in Berlin. Dass vor allem die Forderungen des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes thematisiert wurden, sei ein Erfolg für die unermüdliche Verbandsarbeit auf Bundes- aber auch auf Landesebene, sagte Christian Sommerbrodt, erster Vorsitzender des HÄVH. „Wir werden auf schnelle Umsetzung drängen“, so Sommerbrodt in einem Rundbrief  an die Mitglieder des HÄVH.

Der Rundbrief im Wortlaut: 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

viele von Ihnen haben mit Spannung die Ergebnisse des gestrigen Krisengipfels zur hausärztlichen Versorgung mit Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erwartet. Und ja: Die Ergebnisse des Krisengipfels, den unser Bundesverband seit Monaten gefordert hatte, geben Anlass zu vorsichtigem Optimismus.

Natürlich ist vieles, was Dr. Lauterbach in seinem „Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung“ formuliert, bisher nur in Grundzügen bekannt – detaillierte Vorschläge, die in Gesetzesentwürfen festgeschrieben werden sollen, fehlen noch. Ein Referentenentwurf zu einem Versorgungsgesetz soll laut Lauterbach noch im Januar vorgestellt werden.

Fest steht: Es wurden insbesondere die Forderungen des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes thematisiert. Das ist ein sehr gutes Ergebnis und ein Erfolg für die unermüdliche Verbandsarbeit auf Bundes- aber auch auf Landesebene. Auch wir als Hausärzteverband Hessen haben – nicht zuletzt mit unseren Protesten und Appellen auf unterschiedlichen Ebenen und in unterschiedlichen Formen – mit dazu beigetragen, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach endlich die hausärztliche Versorgung in den Blick genommen hat.

 Was ist konkret geplant?

  • Die lange angekündigte Entbudgetierung aller Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung soll nach ähnlicher Systematik wie für die Kinder- und Jugendärzte eingeführt werden. Das bedeutet die Überführung der Leistungen in eine „Hausarzt-Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV)" mit Ausgleichszahlungen durch Krankenkassen, falls das Hausarzt-MGV nicht ausreicht.
    Das entspricht im Wesentlichen der Forderung unseres Bundesverbandes, der sich für eine „Entbudgetierung MGV+“ ausspricht – denn alles andere sind Mogelpackungen, die der hausärztlichen Versorgung sogar Geld einziehen können. Der Bundesgesundheitsminister hat aber nun ausdrücklich betont, dass keine Hausarztpraxis durch die Reform schlechter gestellt werden darf.
  • Es soll überdies eine jahresbezogene hausärztliche Versorgungspauschale für die Behandlung von erwachsenen Versicherten mit chronischer Erkrankung und kontinuierlichem Arzneimittelbedarf eingeführt werden. Die Versorgungspauschale soll – je Versichertem – jährlich einmal beim ersten Arzt-Patienten-Kontakt abrechenbar sein, und das unabhängig von der Anzahl weiterer Kontakte. Hier stehen konkrete Formulierungen natürlich noch aus, aber Herr Dr. Lauterbach hat in der Pressekonferenz betont, dass damit keine Konkurrenz zum Einschreibesystem der HZV aufgebaut werden soll.
    Im Gegenteil: Der Minister unterstützt die HZV ausdrücklich. Er hat einen Patientenbonus für die Teilnahme an den Verträgen zur HZV, den unser Bundesverband vorschlägt, mündlich zugesagt und in der Pressekonferenz mehrfach bestätigt. Dabei hat er auch die Überlegenheit der HZV gegenüber der Regelversorgung betont. Die entsprechende Gesetzesformulierung seitens des BMG sei in Arbeit, hieß es. Wenn der Patientenbonus für die HZV tatsächlich umgesetzt wird, wäre dies ein Meilenstein für die HZV und die hausärztliche Versorgung insgesamt.
  • Ferner ist eine hausärztliche Vorhaltepauschale für echte Versorgerpraxen, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechthalten, geplant. Diese soll abrechenbar sein, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, z. B. Hausbesuche, Mindestanzahl an Versicherten in Behandlung etc. Auch dies kann ein gutes Instrument sein, um die Praxen zu entlasten und Bürokratie einzusparen, es kommt aber auf die konkrete Umsetzung an – und der Gesetzgeber ist gefordert, entsprechende Gelder zur Verfügung zu stellen.

All diese Maßnahmen sollen mit dem Versorgungsgesetz I umgesetzt werden. Der Hausärzteinnen- und Hausärzteverband ist an die Ausarbeitung des Referentenentwurfes beteiligt. Viele, bislang noch offene, Detailfragen brauchen eine kritische Begleitung, damit die Umsetzung ein Erfolg wird.

Mit dem Versorgungsgesetz I soll unter anderem auch eine wirkungsvolle Bagatellgrenze bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen von ärztlich verordneten Leistungen eingeführt werden, um den bürokratischen Aufwand und den Zweck der Prüfungen in einem angemessenen Verhältnis zu halten – Stichwort „Entbürokratisierung“.

Weitere Punkte finden Sie im „Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung“ des Bundesgesundheitsministeriums. 

Fest steht: Bundesgesundheitsminister Lauterbach hat am Dienstag ein Maßnahmenbündel vorgestellt, dass – wenn es denn zeitnah in dieser Form umgesetzt wird – eine Stärkung der hausärztlichen Versorgung bedeuten würde. Nach jahrelangem Reformstau wäre das ein allererster Schritt in die richtige Richtung, es wird aber einen langen Atem brauchen, um die hausärztliche Versorgung nachhaltig zu stabilisieren und langfristig zu sichern.

Das Bundesgesundheitsministerium ist jetzt aufgefordert, die vorgeschlagenen Maßnahmen schnell in konkrete Gesetzesformulierungen zu gießen und den parlamentarischen Prozess in Gang zu setzen. Diesen Prozess werden wir alle gemeinsam eng begleiten und sicher an der einen oder anderen Stelle nachjustieren und eventuell auch Druck aufbauen müssen.

Wir werden auf schnelle Umsetzung drängen und den Bundesgesundheitsminister beim Wort nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Sommerbrodt
1. Vorsitzender Hausärzteverband Hessen e. V.

„Maßnahmenpaket zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung“