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EBM: Detailänderungen zum 1.  Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 hat der Bewertungsausschuss (BA) im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verschiedene Detailänderungen beschlossen. Wie die KV Hessen auf ihrer Website mitteilt, betreffen diese die Gebührenordnungsposition (GOP) 01444 zur Authentifizierung, die GOP 01648 für die Erstbefüllung der Elektronischen Patientenakte (ePA) sowie Anpassungen an der HIV- Präexpositionsprophylaxe nach GOP 01922. Beobachtung und Betreuung bei weiteren Enzymtherapien möglich. Neu: Es gibt eine Klarstellung betreffend Abschnitt 19.4.

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