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Reform der Approbationsordnung verzögert sich weiter

Für die langersehnte und notwendige Reform der Approbationsordnung fehlt offenbar das Geld: Der Bundesrat sieht derzeit keinen Spielraum für eine neue Approbationsordnung. Dies geht aus einer Stellungnahme der Länderkammer hervor. Der Hausärzteverband Hessen sieht diese Position kritisch und fordert, die Reform endlich voranzutreiben.

In der Bundesdelegiertenversammlung des Hausärztinnen und Hausärzteverbandes am 21./22. September 2023 in Berlin wurde erneut eine schnelle Umsetzung des bereits seit Jahren geplanten Masterplans Medizinstudium 2020 mit erneuerter Approbationsordnung gefordert. Die aktuelle Altersstruktur der Hausärztinnen und Hausärzte – mehr als ein Drittel ist älter als 60 Jahre – macht deutlich, dass massiver Bedarf für Nachbesetzungen der hausärztlichen Arztsitze besteht, wenn das aktuelle Versorgungsniveau aufrechterhalten werden soll. Die universitären Ausbildungsstrukturen scheitern jedoch weiter daran, ausreichend hausärztlichen Nachwuchs auszubilden.

Bundesrat positioniert sich klar zur Finanzierung des Medizinstudiums

Derweil hat sich der Bundesrat erneut klar zur Finanzierung des Medizinstudiums positioniert. Der Tenor: Ohne Mittel vom Bund kann es keine Novellen geben. So heißt es in einer am 29. September veröffentlichten Stellungnahme des Bundesrates zum „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2024“: „Für mit erheblichen Kostenfolgen für die Länder verbundene Pläne des Bundes, wie zum Beispiel die Änderung der mit erheblichen Mehrkosten verbundenen Approbationsordnung für Ärztinnen und Ärzte, besteht aus Sicht des Bundesrates derzeit kein Spielraum ohne Kostenausgleich des Bundes. Dringlich ist zudem die Krankenhausreform mit Blick auf die dramatische finanzielle Lage der Universitätsklinika.“

Fokus der Reform liegt auf einem stärkeren Praxisbezug im Medizinstudium

Einen ersten Vorschlag hatte die Bundesregierung bereits im November 2020 vorgelegt. Ein im August 2021 präzisierter Referenten-Entwurf scheiterte an ungeklärten Finanzierungsfragen, obwohl sich Bund und Länder inhaltlich bereits 2017 mit dem „Masterplan Medizinstudium 2020“ auf die Grundzüge einer Reform des Medizinstudiums geeinigt hatten. Der aktuelle Referentenentwurf setzt bereits auf eine Kostenreduktion der bestehenden Pläne. Bei der Reform geht es um einen stärkeren Praxisbezug im Medizinstudium. So sollen zum Beispiel Studierende im Praktischen Jahr (PJ) künftig mindestens ein Quartal verpflichtend in einer Lehrpraxis oder einer Hochschulambulanz absolvieren müssen. Ziel der Bundesregierung ist es, dass eine neue Approbationsordnung zum Oktober 2027 in Kraft tritt.

Hausärzteverband Hessen: Reform müsste zeitnah umgesetzt werden

Nach Auffassung des Hausärzteverbandes Hessen ist das viel zu spät: Eigentlich muss die Reform der Approbationsordnung nach den mit den Ländern abgestimmten Vorschlägen des Bundesgesundheitsministeriums zeitnah umgesetzt werden. Die Einrichtung zusätzlicher Studienplätze der Humanmedizin sollte erst nach Umsetzung der neuen Approbationsordnung erfolgen. Um dem Versorgungsbedarf der Bevölkerung gerecht zu werden, sollte die Allgemeinmedizin in der Ausbildung eine viel größere Rolle spielen. Insgesamt muss der Fokus stärker auf die hausärztliche Versorgung gerichtet werden, um den Herausforderungen der Zukunft besser gewachsen zu sein.

Jutta Willert-Jacob, Vorstandsmitglied im Hausärzteverband Hessen und Fachärztin für Allgemeinmedizin und Betriebsmedizin in Haiger

Quellen: https://www.bundesrat.de/drs.html?id=320-23%28B%29