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HZV - wenn nicht jetzt, wann dann?

Nicht nur einmal mussten hessische Hausärztinnen und Hausärzte kräftig schlucken, wenn sie einen Blick auf die Restzahlungen der KV geworfen haben. Auch die letzte fiel wieder unter die Rubrik „bescheiden“. Interessanter denn je wird damit die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) für die Praxen.

Leider geistern bei vielen Kolleginnen und Kollegen noch Vorbehalte in Sachen HZV durch die Köpfe, die sie davon abhalten auf diese zukunftsfähige Form der Versorgung zu setzen. Die Umsetzung der HZV in der Praxis sei von der Teilnahmeerklärung bis hin zur Abrechnung sehr kompliziert, heißt es da, wenn man einmal nachfragt. Dabei ist das alles deutlich einfacher als viele Hausarztpraxen noch denken. Das beginnt schon mit der HZV-Teilnahme der Hausärztinnen und Hausärzte selbst.  Auf der Webseite www.hausarztservice-online.de kann man mit nur wenigen Klicks die Vertragsteilnahmen beantragen.

Einschreibung der Patienten online möglich

Aber auch die Einschreibung der Patientinnen und Patienten in die HZV kann inzwischen bei allen hessischen Verträgen online vorgenommen werden, das Hantieren mit den kleinen HZV-Belegen und der postalische Versand entfallen bei dieser Einschreibevariante.  

Software unterstützt  

Häufig äußern die Praxisteams Bedenken hinsichtlich der unterschiedlichen Abrechnungen von KV- und HZV-Patienten und die Sorge, HZV-Leistungen versehentlich über die KV abzurechnen. Auch diese Sorge ist unbegründet, da das HZV-Modul der jeweiligen Praxissoftware in solchen Fällen der Nutzerin oder dem Nutzer einen Hinweis gibt und so vor Fehlern bewahrt.

Bestmögliche Unterstützung

Nicht zuletzt sind es die Expertinnen und Experten des hessischen HZV-Teams, die den Praxisteams den Einstieg in die Hausarztzentrierte Versorgung leicht machen. Sie bieten allen HZV-Neulingen eine umfangreiche und vor allem individuelle Beratung und Begleitung durch die noch ungewohnten Abläufe. Zusätzlich stehen Interessierten Veranstaltungen in Präsenz oder Online beispielsweise zur richtigen Patientenansprache oder zur Abrechnung zur Verfügung, so dass bei solchen Themen auch abseits der Praxisberatungen keine Frage offenbleiben muss.

Enttäuschung über niedrige Restzahlungen war gestern, wenn sich Hausarztpraxen jetzt für die HZV entscheiden.

Sie haben noch Fragen zur HZV und deren Umsetzung in Ihrer Praxis? Dann wenden Sie sich an unsere Expertinnen und Experten unter der Rufnummer 06190 808976-3 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..