HZV - Aktuelles und Tipps
Tipps:
Hier finden Sie ab sofort fortlaufend spannende Informationen rund um die hessischen Hausarztverträge.
„Der KV-Schein“
- Wir empfehlen pro HZV-Behandlungsfall einen KV-Schein mit der Indikatorziffer 99980 anzulegen.
- Dies dient der Berücksichtigung Ihrer HZV-Fälle bei der KV. Zwingend erforderlich ist ein Ansetzen der 99980, wenn eine Abrechnung einzelner Leistungen (z.B. 03362 beim AOK-HVZ-Vertrag) gegenüber der KV erfolgt.
- Sofern Sie eine NäPa beschäftigen muss jeder HZV-Behandlungsfall zusätzlich mit der NäPa-Ziffer 88194 gekennzeichnet werden.
Labor-Pseudoziffer 88192 (zusätzlich auf KV-Schein):
Basislabor (OI/OII; gilt nur für AOK, in den übrigen Verträgen fordern Sie das Basislabor „privat“ bei Ihrer Laborgemeinschaft an)
Facharztlabor (OIII; gilt für alle HZV-Verträge)
Mit der 88192 kennzeichnen Sie Ihre HZV-Behandlungsfälle, bei denen das jeweilige Labor durch eine LG/einen Laborarzt über die KV abgerechnet wird.
Das Ansetzen der Labor-Pseudoziffer 88192 ist notwendig, damit die KV diese HZV-Behandlungsfälle bei der Fallzählung für die Ermittlung des Wirtschaftlichkeitsbonus (WiBo) berücksichtigen kann. Der Ansatz der Indikatorziffer 99980 ist für die Fallzählung zur Ermittlung des WiBos nicht ausreichend.
(98191: Entfällt zum 01. April 2018)
„Aufgepasst beim KV-Schein bei AOK-Versicherten"
- Bei AOK-Versicherten kann auch der Akut-Quick-Test (TPZ) in der Praxis über die KV Hessen abgerechnet werden. Die Ziffer 32026 kann somit auf dem KV-Schein angesetzt werden.
- Darüber hinaus können Sie bei AOK-Versicherten auch die Wegepauschalen im Falle von Besuchen über die KV abrechnen.
Abrechenbarkeit neuer EBM-Ziffern
- Ultraschall-Screening Bauchaortenaneurysmen:
Die Gebührenordnungspositionen 01747 und 01748 können bis auf Weiteres über die KV Hessen abgerechnet werden.
„HZV- zahlt sich aus“
3. Quartal 2016, Start des EK-Vertrags:
„Minderumsatz in der KV: 20.000€. Zahlung aus dem EK-Vertrag: 28.000€. Wer kann rechnen?“ (Zitat eines Kollegen aus Mittelhessen)
Aktuelles:
Hier finden Sie eine Übersicht der letzten News.
Neue Leistungen im HZV-Vertrag mit der AOK Hessen!
Wir freuen uns, Sie und Ihr Praxisteam darüber informieren zu können, dass ab dem 01.10.2018 fünf neue Leistungen in die Anlage 3 – Vergütung und Abrechnung des HZV-Vertrags mit der AOK Hessen aufgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass im Zuge der Aufnahme der oben aufgeführten Leistungen zum 01.10.2018 die EBM-Ziffern 03370, 03371, 03372 und 03373 neu in den Ziffernkranz des HZV-Vertrags mit der AOK Hessen (Anhang 1 zur Anlage 3 des HZV-Vertrages) aufgenommen werden. Eine Abrechnung dieser Leistungen für HZV-Patienten über die Kassenärztliche Vereinigung ist daher ab Quartal 4/2018 ausgeschlossen. Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen finden Sie in der Anlage 3 – Abrechnung und Vergütung – des HZV-Vertrages.
Den aktualisierten Ziffernspicker finden Sie hier.