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Weiterbildung Allgemeinmedizin
Weiterbildung Allgemeinmedizin in Hessen
Wer sich für eine Weiterbildung in Allgemeinmedizin entscheidet, bildet fortan für seine Patienten die Schnittstelle zu anderen medizinischen Spezialisten und Therapeuten. Ein breites Kompetenzprofil stärkt die Rolle des initialen Ansprechpartners bei mannigfaltigen Krankheitsbildern – somit handelt es sich bei der Allgemeinmedizin um die abwechslungsreichste Fachdisziplin überhaupt.
Die Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Allgemeinmedizin in Hessen setzt sich aus drei Jahren stationärer Basisweiterbildung, sowie zwei Jahren ambulanter hausärztlicher Versorgung zusammen.
Die Landesärztekammer Hessen legt den Aufbau und die Inhalte der Weiterbildung fest, sodass es hier Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern geben kann. Wissenswert: Die fachärztliche Weiterbildung der Allgemeinmedizin kann in Hessen sehr individuell gestaltet werden. Wir geben Ihnen auf dieser Seite einen Überblick.
Bei Unklarheiten oder Rückfragen, kontaktieren Sie uns gerne und wir beraten Sie zu Ihrer individuellen Situation.
Die wichtigsten Fragen zur Weiterbildung in Allgemeinmedizin
Wer das Medizinstudium erfolgreich abgeschlossen und die Approbation zum Arztberuf erlangt hat, kann sich in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin begeben. Eine solche Weiterbildung ist auch in anderen Bereichen wie zum Beispiel Neurologie, Orthopädie oder Psychiatrie möglich und kann nur in einem medizinischen Fachbereich erlangt werden.
Darüber hinaus ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die auch ärztliche Bereitschaftsdienste umfasst, sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zum ärztlichen Bereitschaftsdienst erforderlich. Teilweise wird auch die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses gefordert.
In der Regel dauert die Ausbildung zum Allgemeinmediziner in Vollzeit 5 bis 6 Jahre und verlängert sich in Teilzeit entsprechend. Dabei setzt sich die Facharztausbildung aus verschiedenen Blöcken zusammen:
- 24 Monate hausärztliche Versorgung in Allgemeinmedizin
- 12 Monate Innere Medizin im Rahmen der stationären Akutversorgung
- 6 Monate in einem beliebigen anderen Gebiet der Patientenversorgung
- Weiter 18 Monate können zur Bildung eines eigenen Kompetenzprofils in der Patientenversorgung genutzt werden (z.B. Naturheilkunde)
Darüber hinaus muss ein psychosomatischer Grundversorgungskurs im Umfang von 80 Stunden absolviert werden.
Das Berufsfeld des Facharztes für Allgemeinmedizin ist ausgesprochen vielseitig, sodass dieser fachärztliche Bereich eher dem Aufbau zum Generalisten gleicht. Die Inhalte der Ausbildung werden in der Landesärztekammer Hessen festgelegt und sehen unter anderem vor:
- Gesetzliche Grundlagen und übergreifende Richtlinien
- Allgemeinmedizinische Arbeitsmethodik und interdisziplinäre Koordination
- Beurteilung von Leistungs- und Arbeitsfähigkeit, Pflegebedürftigkeit und Auswirkungen von Umwelt- und Arbeitsplatzeinflüssen
- Verhältnis- und Verhaltensprävention
- Vielzählige Krankheitsbilder über alle Fachdisziplinen hinweg (Herzkreislaufsystem, Gastrointestinaltrakt, Haut, Augen, …)
- Umfassende Kompetenzen in diagnostischen Verfahren
- Therapeutische und rehabilitative Ansätze
… und viele mehr.
Praxen, Kliniken und Weiterbildungsverbünde können Zuschüsse erhalten, die sich auch für Sie als Weiterbilder auszahlen. So fördert die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin, durch monatliche Zuschüsse für Praxisinhaber, die einen solchen Arzt beschäftigen. Die deutsche Krankenhausgesellschaft fördert Kliniken die Ärzte in Weiterbildung anstellen und die KVH fördert Weiterbildungsverbünde, die als Koordinierungsstelle für Weiterbildung Allgemeinmedizin anerkannt sind.
Weiterbildungsverbünde ermöglichen, dass Jungmediziner 5 Jahre Weiterbildung in einer Region ableisten können und sich nicht für jede Phase der Ausbildung neu bewerben müssen. Diesen haben sich Kliniken und niedergelassene Ärzte angeschlossen, bei denen in Konsequenz Ärzte in Weiterbildung mit Rotationsplänen arbeiten können, um eine größtmögliche Planungssicherheit zu erhalten.
Nach erfolgreichem absolvieren der Facharztprüfung bei der Landesärztekammer, kann der Facharzt eine Niederlassung, also eine Übernahme oder Neugründung einer Praxis, anstreben. Wichtig hierbei ist, dass der Facharzt eine Mitgliedschaft der Landesärztekammer nachweisen kann. Sollte keine Kassenzulassung vorliegen, ist nur die Behandlung von Privatpatienten möglich.
Für eine Niederlassung ist auch ein Angestelltenverhältnis in einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) denkbar. Eine Selbstständigkeit ist also nicht zwingend erforderlich.
Wenn Sie bereits 3 Jahre in der Inneren Medizin in einer Klinik gearbeitet haben, können Sie eine Weiterbildung mit einer Dauer von 24 Monaten in einer Hausarztpraxis absolvieren und sich so zum Facharzt für Allgemeinmedizin weiterbilden. Wenn Sie bereits als Facharzt in einer anderen Disziplin arbeiten, können Sie je nach Fachgebiet mehrere Jahre für einen Quereinstieg angerechnet bekommen.
Bei der Landesärztekammer Hessen können Sie einen Quereinstieg beantragen und erhalten dort individuelle Auskunft zu Ihrer Situation.