Therapeutische Wundprodukte
wieder kassenübergreifend erstattungsfähig
2. Februar 2025 - Die Übergangsfrist zur Erstattung therapeutischer Wundauflagen ohne Nutzennachweis ist um ein Jahr verlängert worden – und das rückwirkend zum 2. Dezember 2024. Regressrisiken für Verordner sind damit zumindest bis zum 2. Dezember dieses Jahres vom Tisch. Christoph Claus, Mitglied im Vorstand des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes Hessen, fasst zusammen, was das bedeutet und was konkret zu tun ist.
In letzter Minute haben sich SPD, Grüne und FDP auf ein Gesundheitsversorgungstärkungsgesetz geeinigt – eine abgespeckte Version dessen, was einmal angepeilt war. Eines der Ergebnisse: Wir dürfen wieder alle Wundauflagen und Hydrogele ohne Angst vor Regressen verordnen. Klingt gut, es handelt sich aber um ein Danaergeschenk: Das Wundversorgungsthema wurde nur um ein Jahr verschoben.
Was ist zu tun:
- Praxisinterne Positivliste für Wundversorgung schaffen.
- Jede Krankheit bei jedem Patienten mit einem ICD-Code dokumentieren.
- Alle Patienten in die Hausarztzentrierte Versorgung einschreiben – denn hier bekommen wir unsere Arbeit adäquat bezahlt.
- Im PVS Porto und geänderte Honorare für Reha-Anträge (DRV und SVLFG nun € 41,04) berücksichtigen.

Bei den „therapeutischen“ bzw. „sonstigen“ Wundprodukten besteht weiterhin das Problem, dass – nunmehr bis zum 2.12.2025 – von den Herstellern Nutzennachweise vorgelegt werden müssen, um eine dauerhafte Erstattungsfähigkeit zu sichern. Wie das geschehen soll, weiß eigentlich niemand. Die Kriterien dafür muss der gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (G-BA) festlegen. Dieser hat genug zu tun und wird vermutlich auf die vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) definierten Kriterien zurückgreifen. Diese werden von Branchenverband BVMed als „wenig praktikabel“ angesehen, wie die Ärztezeitung hier schreibt.
Eine eigene Positivliste für Wundauflagen schaffen
Fazit: Schaffen Sie sich Ihre eigene Positivliste für Wundauflagen, sprechen Sie mit Ihrem Lieferanten (Apotheke, Medizinbedarfs-Unternehmen) über Preise und Lieferbarkeit. Beschränken Sie sich auf das Nötigste: Kompressen steril/unsteril, Fixierpflasterrollen, Saugkompressen steril/unsteril, Schaumauflagen klebend/nicht-klebend, Alginatkompressen/-Tamponaden, Hydrogele (für wenig sezernierende Wunden um Kontakt zwischen Wundgrund und Wundauflage herzustellen) und (Kompressions- bzw. Fixier-) Binden. Aktivkohlekompressen können bei stark riechenden Wunden eine Option sein. Für Silberhaltige Wundauflagen gibt es keine Evidenz, Wundspülungen mit Polyhexanid oder Octenidin behindern die Wundheilung stärker als sie nützen. Näheres hier.
Christoph Claus
Weitere Infos zum Thema:
„ÄrzteTag“-Podcast: Wie vermeiden Sie Regresse in der Wundversorgung, Herr Sommerbrodt?
Im „ÄrzteTag“-Podcast der Ärztezeitung vom 6. Januar erläutert Christian Sommerbrodt, erster Vorsitzender des Hausärzteverbandes Hessen und Hausarzt in Wiesbaden im Gespräch mit Hauke Gerlof, Ressortleiter Wirtschaft und stellvertretender Chefredakteur, wie seine Praxis sich vor Regressen schützt. Thema im Podcast ist auch der Umgang mit den neuen Long-COVID-Ziffern im EBM.
Verwirrende Verbände - ein Leitfaden durch die Fallstricke der Wundversorgung
Podcast mit Dr. Christian Köhler, Dr. Mark Hanefeld und Christian 'Tino' Sommerbrodt: Wundversorgung ist ein zentraler Bestandteil der medizinischen Versorgung. Sie stellt uns jedoch in der Praxis oft vor eine große Herausforderung: Einerseits wollen wir eine bestmögliche Wundversorgung für unsere Patientinnen und Patienten, andererseits schweben immer die drohenden Regresse durch Falschverordnungen von Verbandstoffen im Raum. Folge 56, aufgenommen am 17.12.2024