Pregabalin: Regressgefahr bei fehlerhafter Kodierung
Wer Patientinnen und Patienten mit neuropathischen Schmerzen Pregabalin verordnet, sollte unbedingt auf eine korrekte Kodierung achten. Andersfalls drohen Rückforderungen der Krankenkassen. Darauf hat der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Hessen, Christian Sommerbrodt hingewiesen.
Hattersheim, 5. August. Pregabalin ist ein Arzneistoff aus der Gruppe der Gabapentinoide und gehört als Wirkstoff zu den Antikonvulsiva. Zugelassen ist der Wirkstoff EU-weit seit 2004 zur Behandlung neuropathischer Schmerzen, der Epilepsie sowie der generalisierten Angststörung. Für diese Erkrankungen/Symptome gibt es eine Vielzahl von ICD10-Kodes.
„Der neuropathische Schmerz vor allem in der zentralen Form ohne regionalen Bezug ist im ICD-10 als einzelner Kode nicht hinterlegt“, erklärt Sommerbrodt. Daher sei es wichtig, im Fall der Verordnung von Pregabalin eine Schmerzform anzugeben, die dem neuropathischen Schmerz möglichst nahekomme bzw. in der der neuropathische Schmerz enthalten sei.
Der neuropathische Schmerz kann bei einer Reihe von Grunderkrankungen auftreten, z. B. bei:
- Krankheiten von Nerven, Nervenwurzeln (G50 bis G59)
- Polyneuropathien und sonstige Krankheiten des peripheren Nervensystems (G60 bis G64)
- Deafferenzierungsschmerz bei Schädigungen des Rückenmarks (G95.85)
- Diabetes mellitus Typ 1 und 2 mit neurologischen Komplikationen z. B. (E10.41 E10.41,
- 40, E11.41)
Der Wirkstoff Pregabalin ist ein Analogon der Gamma-Aminobuttersäure (GABA), er bindet an eine Untereinheit spannungsabhängiger Calciumkanäle im ZNS und moduliert die Freisetzung verschiedener exzitatorischer (erregender) Neurotransmitter. Entsprechend zählen Benommenheit und Schläfrigkeit zu den häufigsten unerwünschten Arzneimittelwirkungen von Pregabalin.
„Wichtig: Pregabalin hat ein hohes Abhängigkeitspotenzial. Darauf sollten Patientinnen und Patienten vor Beginn einer Behandlung aufmerksam gemacht werden“, so Sommerbrodt. Vorsicht sei insbesondere bei Suchterkrankungen in der Vorgeschichte angesagt: „Hier kommt der Anamnese eine besonders große Bedeutung zu, auch sollte auf Zeichen für einen Missbrauch, wie etwa auf eine Zunahme der eingenommen Dosis, geachtet werden“, so der Hausarzt.