Hausarztzentrierte Versorgung: Gute Neuigkeiten im TK-Vertrag
Hattersheim, 15.5.2024 - Gute Neuigkeiten für Ärztinnen und Ärzte, die in die Hausarztzentrierte Versorgung eingeschrieben sind: Die zentralen Verhandlungen mit der Techniker Krankenkasse (TK) zur Weiterentwicklung der HZV sind erfolgreich abgeschlossen. Damit ist der HZV-TK Vertrag einer der modernsten Verträge in Deutschland. Die wohl größte und wichtigste Änderung betrifft die Struktur- und Qualitätspauschale (SQP) sowie den Innovationszuschlag.
"In einem ersten Schritt haben wir den Einstieg in eine kontaktunabhängige und damit zukunftssichernde Vergütung durch die Struktur- und Qualitätspauschale (SQP) geschaffen“, heißt es in einer Mitteilung des HZV-Kundenservice an die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, die Mitte dieser Woche verschickt wurde. Mit der Struktur- und Qualitätspauschale werden die Hausarztpraxen nachhaltig gestärkt.
Gleichzeitig habe man sich auf einen festen Betrag für die sogenannte Chronikerpauschale (P3) einigen können, heißt es in dem Schreiben weiter. Auch der bisherige Innovationszuschlag sei überarbeitet worden: Nun zähle nicht mehr eine Mindestanzahl an Ausstattung, sondern jedes Zuschlagsmerkmal werde einzeln vergütet.
Wichtig: Neumeldung für den Innovationszuschlag bis zum 30.6. erforderlich
Der Innovationszuschlag wird künftig für jedes genannte Merkmal gezahlt. Gleichzeitig ändern sich die möglichen Merkmale. Alte, bisher gemeldete Infrastrukturmerkmale verlieren für den TK-Vertrag ihre Gültigkeit. Jede teilnehmende Praxis muss daher bis zum 30. Juni 2024 neu melden, welche Merkmale vorliegen, um nicht auf die neuen Zuschläge zu verzichten. Ein Rückmeldeformular hat der HZV-Kundenservice zusammen mit dem Schreiben an die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte verschickt. Ab Juli sind auch digitale Meldung über das Arztportal möglich.
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